Mitgliedschaft
Alle Zahnärzte und Zahnärztinnen, die im Land Hessen ihren zahnärztlichen Beruf ausüben, sind gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Heilberufsgesetz gesetzliches Mitglied der Landeszahnärztekammer Hessen und müssen sich gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Heilberufsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Meldeordnung der Landeszahnärztekammer Hessen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden.
In diesem Bereich finden Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt den Link zu unserem Online-Anmeldeformular sowie alle Informationen rund um die Anmeldung zur Mitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer Hessen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Sabine Springer
Telefon 069 427275-120 Leitung Mitgliederverwaltung
Martina Kraus
Telefon 069 427275-120 Mitgliederverwaltung