Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Größere Chance auf einen Ausbildungsplatz: Landeszahnärztekammer Hessen unterstützt betriebliche Einstiegsqualifizierung
Nicht jeder erfüllt auf Anhieb die Voraussetzungen, die heutzutage für einen Ausbildungsplatz erforderlich sind. Der Eine braucht bei allem mehr Zeit, der Andere tut sich schwer mit dem Schreiben oder Rechnen. Hingegen sind beide hervorragend geeignet im Umgang mit Menschen und in praktischen Dingen. Das Eine schließt das Andere nicht aus. Doch angesichts der ohnehin angespannten Situation auf dem Ausbildungsmarkt, wird mangelnde Befähigung in den klassischen Disziplinen für betroffene Ausbildungsbewerber zum Verhängnis. Ein verpasster Einstieg in die Arbeitswelt, weil der Ausbildungsplatz fehlte, kann Orientierungs- und Perspektivlosigkeit und manchmal auch gesellschaftlichen Ausschluss nach sich ziehen.
Doch gibt es für Jugendliche, die noch nicht im vollen Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen, jetzt Licht am Horizont. Die Bundesregierung hat mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem Handwerk einen Ausbildungspakt geschlossen. In Hessen wurde der regionale Ausbildungspakt auch von den Freien Berufen unterzeichnet.
Daher wird das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur sogenannten "Einstiegsqualifizierung" (EQ-Programm) in Hessen für den Ausbildungsberuf zur Zahnmedizinischen Fachangestellten von der Landeszahnärztekammer Hessen nachhaltig unterstützt.
Das EQ-Programm sieht vor, Betrieben, die Bewerbern ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung anbieten, einen Zuschuss zum Unterhalt der Praktikanten zu gewähren. Damit erwerben die jungen Frauen und Männer Grundkenntnisse und -fertigkeiten, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und eine spätere Berufsausbildung verkürzen können. Voraussetzung dafür ist neben dem Praktikum auch der Besuch einer Berufsschule mit entsprechender Fachklasse.
Zahnärztinnen/Zahnärzte, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können Zuschüsse zur Praktika-Vergütung bis zu einer Höhe von 262,00 € monatlich erhalten. Zusätzlich wird ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag der Praktikantin/des Praktikanten geleistet.
Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitgeber und Praktikant einen entsprechenden Vertrag schließen und der Arbeitgeber einen Antrag auf Leistung nach dem Sonderprogramm bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit stellt. Die Förderdauer ist abhängig von der tatsächlichen Dauer der Einstiegsqualifizierung und beträgt mindestens sechs und höchstens 12 Monate. Die Leistungen werden jeweils für den zurückliegenden Monat ausgezahlt.