GOZ - Die Gebührenordnung für Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.
Die GOZ regelt zudem die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.
Die Abteilung für Gebührenordnungsfragen steht Ihnen bei Fragen rund um die Rechnungsstellung nach GOZ gerne zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, die GOZ-Abteilung der LZKH schriftlich, per Fax, telefonisch oder per Mail zu erreichen. Ihre Fragen zur Berechnung nach GOZ werden gerne ausführlich beantwortet. Ergänzende Informationsmaterialien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten Sie im „Service-Portal“ unter www.zqms.de unter „Rechnungsstellung nach GOZ“ umfangreiches Informationsmaterial für Ihre Praxis und Ihre Patienten.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Josefin Theissen
Telefon 069 427275-163
Diana Kern
Telefon 069 427275-167
Sonja Krämer
Telefon 069 427275-164
Julia Kraft
Telefon 069 427275-166