Ausbildungsnachweis Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Hinweise zum neuen Ausbildungsnachweis
- Die PDF-Version des Ausbildungsnachweises kann am PC oder Tablet ausgefüllt werden. Wer darüber hinaus multimediale Inhalte (Bilder, Videos etc.) in das Berichtsheft aufnehmen möchte, benötigt hierfür eine spezielle Bearbeitungssoftware/-App für PDF-Dateien. Eine Produktempfehlung wird aus Gründen der Neutralität nicht gegeben. Alternativ können entsprechende Inhalte auch separat, bspw. als Anhang einer E-Mail, übermittelt werden. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Einbindung/Übermittlung solcher Inhalte besteht jedoch nicht.
- In der PDF sind leere, weiße Seiten enthalten. Falls der Wunsch besteht, das PDF auszudrucken und den Ausbildungsnachweis auf Papier zu bearbeiten, dienen diese dazu, eine korrekte Abfolge der Inhalte im Ausdruck zu gewährleisten.
- Bestätigungen von Leistungen im Rahmen der Ausbildung können entweder wie bisher einzeln an der entsprechenden Stelle des Ausbildungsnachweises oder auf der jeweiligen neuen Übersicht eingetragen werden.
- Auszubildende, die ab August 2023 mit der Ausbildung begonnen haben, erhalten den Ausbildungsnachweis nicht mehr in Papierform.
- Seitens der LZKH ist geplant, in Zukunft eine weiterentwickelte, digitale Umsetzung des Ausbildungsnachweises anzubieten.
(PDF, 2,83 MB)