(Zahn)Arztbewertungsportale

Wie gehe ich bei einer negativen Bewertung auf einem Ärztebewertungsportal vor?

 

1. Kritik prüfen

- Karteicheck: in Betracht kommende Patienten prüfen

- Befragung des Personals hinsichtlich der kritischen Vorgänge

Zwischenergebnis:

- Kritik nachvollziehbar, weiter Ziffer 3a

- wenn Kritik unberechtigt / nicht nachvollziehbar, weiter Ziffer 2

 

2. Beschwerde an Bewertungsportal

- Beschwerde des Arztes bei Portal wegen Bewertung (aber: Ärztliches Schweigegebot zwingend beachten)

- Portal muss anonymen Kritiker mit der Gegendarstellung des Arztes konfrontieren

- Kritiker muss gemäß aktuellem BGH-Urteil ggf. anonymisierte Dokumente (z. B. Bonusheft, Rezepte oder sonstige Indizien) dem Portal vorlegen, die ggf. auch der Arzt zur Prüfung erhält

Zwischenergebnis:

- Kritik nachvollziehbar, weiter Ziffer 3a

- Bei fehlendem/unzureichendem Nachweis durch Kritiker muss Bewertung durch das Bewertungsportal gelöscht werden

- wenn unzulässige Bewertung durch das Bewertungsportal nicht gelöscht wird, weiter Ziffer 3b

 

3a. Gegendarstellung

- Empfehlung: auf Kritik offen, sachlich und ggf. selbstkritisch eingehen; „Im QM-Gewand“ (aber: Ärztliches Schweigegebot zwingend beachten)

Lieber Patient, leider scheint es Ihnen in unserer Praxis nicht gefallen zu haben. Dies überrascht uns, da unsere Patienten überwiegend sehr zufrieden sind. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns noch einmal besuchen und wir uns über den letzten Besuch austauschen könnten. Rufen Sie uns doch einfach unter 069/123456 an und vereinbaren einen Termin. Bis vielleicht demnächst in unserer Praxis, Ihr Dr. Mustermann.“

und/oder

3b. Prüfung rechtlicher Schritte gegenüber dem Bewertungsportal

Was genau macht gute (Zahn)Arztbewertungsportale aus?

Zur Beantwortung dieser Frage haben die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Ärztlichem Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) unter dem Titel Gute Praxis Bewertungsportale einen Kriterienkatalog entworfen, den Interessierte hier einsehen können.

>>Kriterienkatalog von BZÄK KZBV und dem ÄZQ

 

Welche Arztbewertungsportale die Kriterien dieses Katalogs tatsächlich erfüllen, hat das ÄZQ in einem Clearingverfahren überprüft. Informationen hierzu können auf der Webseite des ÄZQ eingesehen werden.