Weiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen

Fachzahnärzte/-ärztinnen für Öffentliches Gesundheitswesen arbeiten in den kommunalen Verwaltungen in den Gesundheitsämtern. In der Weiterbildung werden Kenntnisse und Kompetenzen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz, der Gesundheitsförderung einschließlich der Prävention, der Beratung und Information sowie Steuerung und Koordination, der Gesundheitsberichterstattung und der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben erlangt. Auch die Erstellung amtsärztlicher Gutachten gehört zum Inhalt der Weiterbildung.

Die fachspezifische Weiterbildung umfasst einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Davon sind mindestens 15 Monate der praktischen Weiterbildung in einer an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxis oder zahnärztlichen Klinik abzuleisten. Mindestens 18 Monate der praktischen Weiterbildung müssen in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes absolviert werden.

Die theoretischen Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens können durch die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines Lehrganges für Zahnärzte und Zahnärztinnen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden an einer Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (z .B. https://www.akademie-oegw.de/aus-und-weiterbildung/fachzahnarzt-aerztin-fuer-oeffentliches-gesundheitswesen) bzw. einer vergleichbaren Institution in Anschluss an die Zeiten der Weiterbildung erlangt werden.

 

Weiterbildungsordnung