Formulare/Tarifverträge/Downloads

Tarifverträge 2023/24

Der neue Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2023 in Kraft. Ab diesem Datum steigen die tariflichen Gehälter für ZFA in Hessen um 5 Prozent. Auch ZFA, die eine Aufstiegsfortbildung absolviert haben, kommen in den Genuss der Steigerung. Der neue Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Download Tarifvertrag ZFA

 

Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten wird die Vergütung der Auszubildenden zum/r Zahnmedizinischen Fachangestellten in einem eigenen Vertrag geregelt. Zum 1. Januar 2024 steigt die Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr auf 965 Euro, im 2. Ausbildungsjahr auf 1.045 Euro und im 3. Ausbildungsjahr auf 1.130 Euro. Der neue Vergütungstarifvertrag der Auszubildenden zum/r ZFA hat eine Laufzeit  bis zum 31.12.2024.

Download Tarifvertrag Auszubildende

 

Die Pressemitteilung der LZKH vom 13. Mai 2022 zum Tarifabschluss finden Interessierte hier.

Manteltarifvertrag

Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts musste die Urlaubsregelung neu strukturiert werden (das Urteil verbot die Einteilung nach Lebensalter gemäß dem gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz).

Ab 01.01.2013 haben grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen, unabhängig vom Alter, Anspruch auf 27 Arbeitstage Urlaub. Nach acht Jahren Beschäftigungsdauer in einer Zahnarztpraxis erhalten sie 29 Arbeitstage Urlaub, nach 16 Jahren 31 Arbeitstage Urlaub.

Ziel dieses Vertragsabschlusses ist es, zum einen Planungssicherheit für die Praxen zu schaffen (Laufzeit zweieinhalb Jahre) zum anderen aber auch, die Attraktivität des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten wesentlich zu erhöhen, um dem drohenden Fachkräftemangel in den Praxen entgegenzuwirken.

Den neuen Manteltarifvertrag können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referates Ausbildung Zahnmedizinische Fachangestellte sehr gerne zur Verfügung.

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Tarifvertrag betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung

Rückwirkend zum 01.07.2017 ist ein neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung in Kraft getreten, der bis 31.12.2019 Gültigkeit hat.

Er ist für alle Praxen bindend, welche die oben unter "Vergütungstarifvertrag" genannten  Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis: Vorliegende Fassung beinhaltet den Änderungstarivvertrag, der am 01.01.2019 in Kraft getreten ist!

Den neuen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.

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Praktikum

Praktikumsvertrag EQ

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Betrieblicher Ausbildungsplan
Die Einstiegsqualifizierung ist auf die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereiten auf die Ausbildung zur/zum "Zahnmedizinischen Fachangestellten" vor. Der Qualifizierungsplan ist Anlage des Praktikumsvertrages "Einstiegsqualifizierung".

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Betriebliches Zeugnis Einstiegsqualifizierung
Die Landeszahnärztekammer Hessen kann einer Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung gemäß § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz zustimmen.
In diesem Fall müssen mit dem Ausbildungsvertrag folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • schriftlicher Antrag der Auszubildenden und des Ausbildenden
  • Zeugnis der Berufsschule bzw. eine Bescheinigung über den Besuch der Berufsschule
  • Zeugnis des Praxisinhabers über die Einstiegsqualifizierung

Das Zeugnis kann auch zur Vorlage bei der zuständigen Agentur für Arbeit verwendet werden.

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Ausbildung

Ausbildungsvertrag und erforderliche zugehörige Unterlagen

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Umschulungsvertrag
Die reguläre Umschulungsdauer beträgt 24 Monate. Der Vertrag muss in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden. Eine Registrierung ist nur mit Genehmigungsvermerk der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Kostenträgers möglich.

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Anmeldung Berufsschule (die Adressen der Berufsschulen finden Sie hier)

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Röntgeneinweisung

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Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Anstellungsvertrag auf gesetzlicher Grundlage

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Erläuterungen

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Anstellungsvertrag mit Tarifbindung

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Erläuterungen

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Verschwiegenheitsverpflichtung Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter

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Empfangsbestätigung Arbeitsvertrag

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Abschlussprüfung

Anmeldung Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss schriftlich durch den Ausbildenden erfolgen.
Das Formular ist zu verwenden für die reguläre oder vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie für eine Wiederholungsprüfung der Auszubildenden.

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Anmeldung Abschlussprüfung extern
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss schriftlich durch den Prüfling erfolgen.
Das Formular ist zu verwenden für die externe Teilnahme an der Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sowie für eine Wiederholungsprüfung ohne weiter bestehendes Ausbildungsverhältnis.

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Ausbildungsbescheinigung
Die Ausbildungsbescheinigung muss durch den Ausbildenden ausgefüllt, unterschrieben und der Anmeldung zur Abschlussprüfung beigefügt werden. Zur Angabe der Fehlzeiten beachten Sie bitte die Fehlzeitenregelung der Landeszahnärztekammer Hessen.

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