Anerkennung von Fortbildungsleistungen
Das hohe Qualitätsniveau zahnärztlicher Berufsausübung aufrecht zu erhalten und die Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten permanent dem Fortschritt in der Zahnmedizin anzupassen, ist eine zentrale Motivation des modernen Zahnmediziners unserer Zeit. Die Landeszahnärztekammer Hessen unterstützt ihre Mitglieder durch ein fachlich fundiertes Fortbildungsprogramm und Hilfsmittel, die es dem Zahnarzt ermöglichen, die erworbenen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in geeigneter Form zu dokumentieren. Neben dem Erwerb von Ankündigungsrechten (Tätigkeitsschwerpunkt, Kammerzertifikat Fortbildung) können die hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre absolvierten freiwilligen Fortbildungen durch ein Fortbildungssiegel dokumentieren.
Nähere Informationen: Kammerzertifikat Fortbildung / Tätigkeitsschwerpunkt
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Kenntnisprüfung
Berufsangehörige, die nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammen, benötigen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Deutschland eine besondere Anerkennung ihrer zahnärztlichen Ausbildung. Für Fragen zur Anmeldung und dem Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit zahnmedizinischer Ausbildung (Nicht-EU-Land) vor der Sachverständigenkommission Gleichwertigkeit der LZKH wenden Sie sich bitte an Nicole Luks, Telefon 069 427275-121. |
Fachsprachenprüfung
Die Landeszahnärztekammer Hessen führt zahnärztliche Fachsprachenprüfungen für Personen durch, die eine Anerkennung ihrer zahnärztlichen Ausbildung in Deutschland anstreben.
Dafür ist zunächst beim Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) ein Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis/Approbation zu stellen.
Informationen dazu auf der Website des HLfGP oder per E-Mail unter approbation.ausland(at)hlfgp.hessen.de.
Durch Vorlage der nach Antragstellung vom HLfGP erteilten schriftlichen Eingangsbestätigung kann daraufhin ein Prüfungstermin bei der Landeszahnärztekammer Hessen beantragt werden.
Dem Antrag auf Fachsprachenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landeszahnärztekammer ist neben der Eingangsbestätigung des HLfGP der Nachweis eines Sprachzertifikats GER-B2-Niveau eines Goethe- oder TELC-Institutes beizufügen.
Für weitere Informationen zum Prüfungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Nicole Luks.