Special Care
Für nicht mobile, gehörlose und blinde Menschen, aber auch z. B. für Angstpatienten ist es oft schwierig, eine Praxis mit den geeigneten Voraussetzungen in ihrer Nähe zu finden.
Die Landeszahnärztekammer Hessen möchte die zahnärztliche Betreuung von Special Care-Patienten weiter verbessern.
Mit dem Begriff „Special Care“ möchten wir Patienten ansprechen, die unserer besonderen Fürsorge bedürfen und gegebenenfalls besondere zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen benötigen. Dies können ältere und immobile Menschen, Kinder, Angstpatienten und Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen sein. Die zahlreichen Anfragen in unserer Patientenberatungsstelle bestätigen, dass der Bedarf in diesem zahnmedizinischen Behandlungsbereich vorhanden ist und in Hessen damit eine Versorgungslücke geschlossen wird.
Praxen, die über Erfahrungen und spezielle Voraussetzungen in der Behandlung von Angstpatienten verfügen, führen Narkose- oder Hypnose-Behandlungen durch oder bieten im Notfall Heim- und Hausbesuche an.
Über die Zahnarztsuche auf unseren Internetseiten können entsprechende Praxisbesonderheiten wie die Eignung für Rollstuhlfahrereinnen und -fahrer mit oder ohne Begleitperson, die Behandlung von Angstpatienten oder auch Behandlungen unter Narkose selektiert und entsprechende Praxen in Hessen gefunden werden.
Zudem steht unsere Patientenberatungsstelle für alle Fragen zur Behandlung besonderer Fürsorge bedürfender Patientinen und Patienten zur Verfügung.