Sicherheit Praxis

Auch Arzt- und Zahnarztpraxen werden immer wieder Ziel von Eigentumsdelikten (Diebstähle, Raubüberfälle, Einbrüche).

Die Straftäter haben es dabei in erster Linie auf hochwertige medizinische Geräte, aber auch auf Zahngold, Rezeptblöcke und Bargeld abgesehen.

Gerade Letzteres rückt seit der Gesundheitsreform und der Einführung der Praxisgebühr wieder ins öffentliche Blickfeld – und damit auch ins Visier der Täter!

Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Praxisräume oder -gebäude zu Festungen oder gar "Hochsicherheitstrakten" ausgebaut werden müssen! Die Beachtung folgender Tipps helfen, Ihre Praxis wirkungsvoll schützen.

1.

Sicherungs- und Überwachungstechnik

 

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Jede örtliche Situation erfordert ihre ganz spezifischen Schutzvorkehrungen. Um wirklich gezielten Schutz anbieten zu können, rät die Polizei deshalb, den meist kostenlosen, immer jedoch individuellen und neutralen Service ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.

Fachleute zeigen vor Ort Schwachstellen auf und erläutern ganz konkret, wie sich der Einbruchschutz durch geeignete Sicherungs- und Überwachungstechnik verbessern lässt.

Welche Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle zuständig ist, erfahren Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle oder im Internet unter www.polizei-beratung.de.

 

2.

Organisatorische Maßnahmen und Vorbeugungstipps

 

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Halten Sie den Bargeldbestand möglichst gering und bringen Sie das Geld regelmäßig zur Bank. Ist dies nicht möglich, sollte die vorübergehende Aufbewahrung zumindest in einem geprüften Wertschutzschrank erfolgen.

 

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Individuelle Kennzeichen auf dem Gerät/den Wertgegenständen erleichtern es der Polizei, den Verbleib eines gestohlenen Gerätes zu ermitteln. Dies kann beispielsweise die individuelle Gerätenummer sein. Fehlt diese, empfiehlt es sich, die individuelle Kennzeichnung selbst vorzunehmen, z. B. durch besonders leicht einprägsame Daten, wie dem eigenen Kfz-Kennzeichen, dem eigenen Geburtsdatum oder den Initialen des eigenen Namens. Diese Kennzeichnung sollte deutlich sichtbar und dauerhaft sein.

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Führen Sie eine Wertgegenstandsverzeichnis. Damit steigen die Chancen, gestohlene Geräte zurückzubekommen; außerdem wird dadurch der Tatnachweis erheblich erleichtert und Diebesgut für Hehler uninteressant. Eine Vorlage "Wertgegenstandsverzeichnis" zum Download finden Sie im Internet.

 

3.

Sicherheitsbewusstes Verhalten/Nachbarschaftshilfe

 

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Bringen Sie angenommene Zahlungsmittel unverzüglich vor dem Zugriff Unbefugter in Sicherheit, z. B. durch Schließen der Kassenschublade.

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Halten Sie den Kassenbestand durch regelmäßiges "Abschöpfen" von Scheinen niedrig.

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Führen Sie die Geldbearbeitung, wie z. B. Zählen, Bündeln etc. hinter verschlossenen Türen durch und verhindern Sie, dass man Ihnen dabei von außen zusehen kann.

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Lassen Sie nach Geschäftsschluss kein Geld in der Praxis. Falls doch, nur in einem zertifizierten Geldschrank.

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Nehmen Sie angenommene Zahlungsmittel nicht mit nach Hause.

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Beim Verlassen der Praxis sollten Türen abgeschlossen, Fenster verschlossen (gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu überwinden!) und Rollläden heruntergelassen werden. Einbruchmeldeanlagen sollten eingeschaltet werden.

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Pflegen Sie den Kontakt zu den Bewohnern der benachbarten Hauspartien, denn in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher und Diebe kaum eine Chance.

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Bei verdächtigen Wahrnehmungen sollten Sie sofort die Polizei verständigen.

Selbstverständlich haben die grundlegenden Tipps zum Schutz gegen Einbruch in Gewerbeobjekte und Wohnungen auch für Arztpraxen ihre Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de.

 

Sollte es dennoch zu einem Überfall kommen, beachten Sie bitte nachfolgende Empfehlungen:

 

  • Als Grundsatz gilt: Der Schutz von Leben und Gesundheit hat absoluten Vorrang vor materiellen Werten.
  • Bewahren Sie möglichst Ruhe und handeln Sie überlegt. Nervosität und Hektik kann sich unter Umständen auf den Täter übertragen.
  • Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Gegenwehr ist oft zwecklos, reizt den Täter und bringt Sie in Gefahr
  • Prägen Sie sich wesentliche Tätermerkmale (Bekleidung, Alter, Größe/Statur, Haarfarbe, Sprache) und den Tatablauf ein. Informieren Sie nach der Tat schnellstmöglich die Polizei.

Quelle:

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Zentrale Geschäftsstelle
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart

Telefon (0711) 5401-2062
Telefax (0711) 2 26 80 00
E-Mail: info(at)polizei-beratung.de
www.polizei-beratung.de