Anerkennung im Ausland erworbener Studienabschlüsse
Wer sein Zahnmedizinstudium nicht an einer deutschen Universität, sondern im Ausland abgeschlossen hat, und in Hessen als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten möchte, benötig eine Approbation (Zulassung) oder eine entsprechende Arbeitserlaubnis.
Zuständig für beides ist dabei nicht die Landeszahnärztekammer Hessen, sondern das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Alle Informationen dazu finden Interessierte auf der Internetseite des HLFGP.
Informationen für nicht EU-Angehörige
Berufsangehörige, die nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammen, benötigen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Deutschland eine besondere Anerkennung ihrer zahnärztlichen Ausbildung (Informationen und Hinweise zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen finden Sie auf der Internetseite der BZÄK)
Das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) weist darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) nunmehr die Erteilung der Approbation nicht mehr an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist.
Zukünftig können alle Zahnärzte unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit die Approbation beantragen, wenn sie ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben. Bisher war dies für Zahnärzte mit einer Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union bis auf Ausnahmen nicht möglich.
Sobald eine Approbation oder die Erlaubnis nach § 13 Zahnheilkundegesetz vorliegt und die Berufsausübung aufgenommen wird, muss eine Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer Hessen erfolgen.
Wichtiger Hinweis zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen:
Inhaber einer ausländischen Hochschulqualifikation können sich seit Januar 2010 an die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz wenden und eine Bewertung ihres ausländischen Abschlusses beantragen. Sie erhalten dann ein Dokument, das ihnen die Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erleichtern kann.
Die Zeugnisbewertung beschreibt eine ausländische Hochschulqualifikation und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Sie nennt den deutschen Bildungsabschluss, dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.
Bewertet werden Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt. Grundlage dieser Zeugnisbewertungen ist das „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (sog. Lissabon-Konvention), das in Deutschland am 1.10.2007 in Kraft getreten ist.
Die ZAB ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen.