Ankündigung besonderer Fortbildungsleistungen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Mit dem Führen einer von der Landeszahnärztekammer anerkannten und mit hohem Qualitäts- und Wiedererkennungswert ausgestatteten öffentlichen Ankündigung dokumentieren eine Vielzahl Hessischer Zahnärztinnen und Zahnärzten den Patienten eine außerordentliche Fortbildungsleistung und nachhaltige Tätigkeit in einem Teilgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Die erfolgreiche Anerkennung der Fortbildungsleistungen in Form eines Kammerzertifikates Fortbildung und darauf aufbauend eines Tätigkeitsschwerpunktes durch die Landeszahnärztekammer Hessen berechtigt Zahnärztinnen und Zahnärzte zur öffentlichen Ankündigung, beispielsweise auf dem Praxisschild oder Geschäftspapier. 

Die Anerkennung ist verbunden mit der Verpflichtung an entsprechend bereichsbezogener, kontinuierlicher Fortbildung teilzunehmen.

Die Anerkennung erfolgt auf Antrag bei der Prüfstelle der Landeszahnärztekammer Hessen. Weitere Infos zum Antragsverfahren haben wir für Sie in einem Merkblatt auf dieser Seite bereitgestellt.

Kammerzertifikat und Tätigkeitschwerpunkt Update 2025

Beantragung ab dem 01.01.2025  ausschließlich digital über das Portal der LZKH

Kosten:

Kammerzertifikat digital 0,- € (bei Besuch des Curriculums der FAZH)

Kammerzertifikat digital 150,- € (Curriculum eines anderen Fortbildungsanbieters)

Tätigkeitsschwerpunkt digital 200,- €

Nicht über das Portal eingereichte Anträge sind möglich, aber nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von 150,- € (Kammerzertifikat) und 300,- € (Tätigkeitsschwerpunkt)

Kammerzertifikat Fortbildung

Die Fortbildungsbezeichnung Kammerzertifikat Fortbildung kann jeweils für die folgenden Teilbereiche der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erworben werden:

Voraussetzung für die Ankündigung Kammerzertifikat Fortbildung ist der Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten mit einem Stand, wie er in einem entsprechendem Curriculum der wissenschaftlichen Gesellschaften vermittelt wird.

Hier geht es direkt zum Antragsformular Kammerzertifikat Fortbildung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Das Ankündigungsrecht eines Tätigkeitsschwerpunkt kann jeweils für die folgenden Teilbereiche der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erworben werden:

Die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten ist auf max. 3 Teilgebiete begrenzt.

Voraussetzung für die Ankündigung eines Tätigkeitsschwerpunktes ist neben dem Nachweis der für das Kammerzertifikat Fortbildung vorausgesetzten Kenntnisse und Fertigkeiten die Nachhaltigkeit der Tätigkeit in dem entsprechendem Teilbereich.

Hier geht es direkt zum Antragsformular Tätigkeitsschwerpunkt.