Allgemeine Informationen
Fehlzeitenregelung bei der Zulassung zur Abschlussprüfung "Zahnmedizinische Fachangestellte"
Die Ausbildungszeit von Zahnmedizinischen Fachangestellten beträgt drei Jahre. Sollte nach Prüfung des Einzelfalles festgestellt werden, dass in dieser Zeit Fehlzeiten von mehr als 45 Arbeitstagen in der Ausbildungsstätte (Samstage sowie Sonn- und Feiertage bleiben unberücksichtigt) und / oder Fehlzeiten von mehr als 30 Berufsschultagen aufgetreten sind, kann nicht mehr von einer ordnungsgemäß durchgeführten Ausbildung ausgegangen werden und die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung sind nicht erfüllt.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz
Für die vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung müssen folgende Zulassungskriterien erfüllt sein:
- Mindestausbildungszeit von 24 Monaten
- Beurteilung durch die Ausbildende / den Ausbildenden in allen Prüfungsfächern mindestens mit der Note "gut"
- Notendurchschnitt der Lernfelder des berufsbezogenen Unterrichts (aus allen Berufsschulzeugnissen) von mindestens 2,0
- Befürwortung der Berufsschule
Externe Teilnahme an der Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Für die externe Teilnahme an der Abschlussprüfung müssen viereinhalb Jahre Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis / ZMK-Klinik / Zahnarztgruppe der Bundeswehr nachgewiesen werden. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
Von der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder durch Bestätigung des Arbeitgebers glaubhaft gemacht wird, dass der Antragsteller die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.
Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
Formulare Abschlussprüfung
Anmeldung Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss schriftlich durch den Ausbildenden erfolgen.
Das Formular ist zu verwenden für die reguläre oder vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie für eine Wiederholungsprüfung der Auszubildenden.
Anmeldung Abschlussprüfung extern
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss schriftlich durch den Prüfling erfolgen.
Das Formular ist zu verwenden für die externe Teilnahme an der Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sowie für eine Wiederholungsprüfung ohne weiter bestehendes Ausbildungsverhältnis.
Ausbildungsbescheinigung
Die Ausbildungsbescheinigung muss durch den Ausbildenden ausgefüllt, unterschrieben und der Anmeldung zur Abschlussprüfung beigefügt werden. Zur Angabe der Fehlzeiten beachten Sie bitte die Fehlzeitenregelung der Landeszahnärztekammer Hessen.
Ausbildungsbescheinigung vorzeitig
Die Ausbildungsbescheinigung muss durch den Ausbildenden ausgefüllt, unterschrieben und der Anmeldung zur Abschlussprüfung beigefügt werden.Zur Angabe der Fehlzeiten beachten Sie bitte die Fehlzeitenregelung der Landeszahnärztekammer Hessen; für die Beurteilung der einzelnen Prüfbereiche die Zulassungsvoraussetzungen für die vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung.
Befürwortung der Berufsschule
Die Befürwortung ist Zulassungsvoraussetzung für die vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung. Sie muss ausgefüllt, vom Klassenlehrer und Schulleiter unterschrieben werden und ist der Anmeldung zur Abschlussprüfung beizufügen.
Termine Abschlussprüfung "Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r":
Abschlussprüfung Winter 2024/2025
Fachlicher Teil: Mittwoch, der 20. November 2024
Kaufmännischer Teil: Mittwoch, der 27. November 2024
Mündlich/Praktische Prüfung: in der Zeit vom 22. bis 31. Januar 2025
Abschlussprüfung Sommer 2025
Fachlicher Teil: Mittwoch, 19. März 2025
Kaufmännischer Teil: Mittwoch, 26. März 2025
Mündlich/Praktische Prüfung: in der Zeit vom 10. Juni bis 02. Juli 2025
Abschlussprüfung Winter 2025/2026
Fachlicher Teil: Mittwoch, 26. Novemver 2025
Kaufmännischer Teil: Mittwoch, 3. Dezember 2025
Mündlich/Praktische Prüfung: in der Zeit vom 19. bis 30. Januar 2026
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung Abschlussprüfung
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 15. September 2021 erlässt die Landeszahnärztekammer Hessen als zuständige Stelle gemäß § 47 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ (§ 8 Ausbildungsordnung vom 4. Juli 2001, BGBl. I S. 1492):