Fortbildungssiegel

Hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre absolvierten freiwilligen Fortbildungen durch ein Siegel dokumentieren.

Das hessische Fortbildungssiegel hat die Landeszahnärztekammer Hessen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) entwickelt. Es signalisiert die Bereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen, sich fortlaufend den aktuellen Wissensstand durch kontinuierliche Fortbildung anzueignen. Basis des erstmalig 2006 ausgestellten Siegels ist ein gemeinsamer Punktekatalog, in der aktualisierten Fassung verabschiedet am 15.06.2013.

In den vergangenen Jahren konnten alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen ihre Fortbildungsleistungen auf freiwilliger Basis eigenverantwortlich mit Punkten bewerten. Sobald sie über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der Landeszahnärztekammer Hessen erstmalig beantragen. Als Dokumentationshilfe bietet die Landeszahnärztekammer Hessen das Fortbildungsnachweisheft an. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte in den vergangenen zwölf Monaten.

Bitte reichen Sie den Antrag auf kostenfreie Ausstellung eines Fortbildungssiegels spätestens zum 31. März für das jeweils vorangegangene Jahr ein.

Hinweis: Der Nachweis der "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V" ist für Inhaber des Fortbildungssiegels sehr einfach: Falls Sie den Nachweis gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) noch nicht erbracht haben, reichen Sie die Kopie Ihrer Urkunde "Fortbildungssiegel" bei der KZVH ein (Kontaktdaten s. Tabelle unter B. "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V").

Im Überblick

A. "Freiwilliges Fortbildungssiegel" der LZKH

  • Freiwillige Dokumentation der eigenen Fortbildungsleistung im Fortbildungsnachweisheft
  • Eigenverantwortliche Bewertung der Fortbildungsleistungen nach Punktetabelle DGZMK/BZÄK Kein Punktekonto, keine Registrierung o. ä. bei der LZKH
  • Fortbildungssiegel der LZKH bei 150 Punkten in drei Jahren Antrag und Auflistung bei der LZKH einreichen, bitte keine Originale Zusendung der Urkunde und zweier Aufkleber

 
Ansprechpartnerin für Fortbildungssiegel:

Frau Nicole Luks

Telefon: 069 427275-121

Kontakt

 

 B. "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V"

  • Gesetzliche Verpflichtung
  • Betrifft nur Vertragszahnärzte, einzureichen bei der KZVH Nachweis kann erfolgen durch Kopie der Urkunde "Fortbildungssiegel der LZKH"

oder

  • durch Auflistung von 125 Punkten in fünf Jahren Nachweis gegenüber der KZVH
  • Neuer Fünf-Jahres-Zeitraum

Ansprechpartnerinnen für die Pflichtfortbildung:

Frau Cristina Marsili

Telefon: 069 6607-329

Kontakt

Frau Sandra Wink

Telefon: 069 6607-243

Kontakt