Fortbildungssiegel
Hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre absolvierten freiwilligen Fortbildungen durch ein Siegel dokumentieren.
Das hessische Fortbildungssiegel hat die Landeszahnärztekammer Hessen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) entwickelt. Es signalisiert die Bereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen, sich fortlaufend den aktuellen Wissensstand durch kontinuierliche Fortbildung anzueignen. Basis des erstmalig 2006 ausgestellten Siegels ist ein gemeinsamer Punktekatalog, in der aktualisierten Fassung verabschiedet am 15.06.2013.
Update 2025
Ab dem 02.01.2025 bzw. für das Siegel 2025 bitten wir folgende Änderungen des Ausgabeverfahrens zu beachten:
1. Für die künftige kostenfreie Beantragung Ihres Fortbildungssiegels nutzen Sie bitte das Portal der LZKH hier folgen Sie bitte dem Antragsverfahren „Fortbildungssiegel“. Falls Sie noch keine Registrierung im Portal der LZKH haben, klicken Sie bitte hier. Aufgrund des sehr hohen manuellen Bearbeitungsaufwands werden nicht über das Portal eingereichte Anträge ab dem 02.01.2025 / Siegel 2025 nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 150,- Euro entgegengenommen.
2. Wie gewohnt können Sie, sobald Sie über einen Zeitraum aus den vorangegangenen drei Jahren (jeweils 01.01. bis 31.12.) 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, das Fortbildungssiegel bei der Landeszahnärztekammer Hessen erstmalig beantragen. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte aus dem vorangegangenen Jahr (01.01. bis 31.12.). Unterbleibt ein Folgeantrag, müssen für die erneute Beantragung des Fortbildungssiegels bei einer Unterbrechung von einem Jahr mindestens 100 Punkte nachgewiesen werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen. Bei einer Unterbrechung von zwei Jahren müssen entsprechend mindestens 150 Punkte nachgewiesen werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Hier gilt ebenfalls der Zeitraum jeweils vom 01.01. bis 31.12.
3. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine ausdruckbare PDF Ihrer Urkunde über Ihr Portal. Die Siegel-Aufkleber erhalten Sie wie gewohnt postalisch zugestellt.
Zum Nachweis der„Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V" (125 Fortbildungspunkte) gegenüber der KZVH kann eine Kopie des Fortbildungssiegels eingereicht werden.
Ansprechpartnerinnen für die Pflichtfortbildung:
Frau Cristina Marsili
Telefon: 069 6607-329
Kontakt
Frau Sandra Wink
Telefon: 069 6607-243
Kontakt