Service für Gerichte und Behörden
Seit vielen Jahren unterstützen wir hessische Richterinnen und Richter bei der Suche nach kompetenten und qualifizierten zahnärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern.
Auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können den „Service Gutachterbenennung“ in Anspruch nehmen und bei entsprechenden Anfragen geeignete Gutachter unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikation vorschlagen.
Unabhängig davon stehen wir Ihnen zukünftig mit unserem „Service Beweisfragen“ bei zahnmedizinischen Fragen, die sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ergeben, neutral und objektiv zur Verfügung.