Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (BQFG) ist die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse im Bereich der zahnmedizinischen Ausbildungsberufe neu geregelt worden.

Umfangreiche Informationen hierzu können auf der Internetpräsenz www.anerkennung-in-deutschland.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden. Durch Vertrag vom 11. Juli 2012 hat die Landeszahnärztekammer Hessen die Prüfung von Gleichwertigkeitsanträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, auf die Landeszahnärztekammer Westfalen-Lippe übertragen.

Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen im Bereich der/des zahnmedizinischen Fachangestellten oder vergleichbarer Berufsabschlüsse sind daher bitte an die Landeszahnärztekammer Westfalen-Lippe zu stellen. Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren stehen Frau Lülf und Frau Funke (Tel.: 0251 507-549) zu Ihrer Verfügung.

Weitere Informationen und Formulare können unter www.zahnaerzte.wl.de (Rubrik "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse") abgerufen werden.