Liste Berufsfelderkundungspraxen in Hessen

Die neue Approbationsordnung Zahnärzte (AOZ) sieht für Studierende der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde neben einer späteren zahnärztlichen Famulatur bereits in den ersten Semestern eine sogenannte „Berufsfelderkundung“ vor, die in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Bezug zur Zahnmedizin, z. B. einer zahnärztlichen Praxis, erfolgen kann. Die näheren Anforderungen/Vorgaben sind von den Studierenden mit der jeweiligen Universität zu klären.
 
Die Landeszahnärztekammer Hessen veröffentlicht in diesem Zusammenhang eine Liste zahnärztlicher Praxen in Hessen, die sich als Berufsfeldfelderkundungspraxis zur Verfügung stellen. Anhand dieser Liste können sich Studierende der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde direkt bei diesen Praxen für eine Hospitation i. R. der Berufsfelderkundung bewerben. Die Liste der Hospitationspraxen liegt  - HIER - zum Download bereit.

Interessierte Studierende finden die Liste nach Erstellung auf dieser Seite. Bitte beachten Sie dabei auch folgende FAQ.