Praktikumsvertrag EQ
Praktikumsvertrag EQ Agentur für Arbeit
Praktikumsvertrag EQ Praktikant/in
Praktikumsvertrag EQ Praxisinhaber/in
Praktikumsvertrag EQ Erziehungsberechtigte
Qualifizierungsplan
Angabe Praxispersonal
Erläuterungen zum Praktikumsvertrag „Einstiegsqualifizierung“
Gefördert werden Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben und Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
Im Rahmen des Praktikums sollen die Jugendlichen Grundkenntnisse und -fertigkeiten erwerben, die sie auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten. Die Jugendlichen sollen in kürzester Zeit (6 bis maximal 12 Monate) in der Lage sein eine normale Berufsausbildung aufzunehmen.
Private Arbeitgeber, die Jugendliche ohne Ausbildungsplatz für ein 6 - 12-monatiges Praktikum aufnehmen, erhalten eine Erstattung der Praktikumsvergütung von bis zu 262,00 € monatlich (Stand 08/2022). Darüber hinaus übernimmt der Bund den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Es ist darauf zu achten, dass eine Förderung grundsätzlich nur möglich ist, wenn sie vor Beginn der EQ-Maßnahme bei der Agentur für Arbeit beantragt wird.
Zu § 2 Abs. (1)
Ein Praktikumsvertrag kann für die Dauer von mindestens sechs bis höchstens zwölf Monaten abgeschlossen werden. Nur für diesen Zeitraum erfolgt eine Förderung.
Zu § 2 Abs. (2)
Die Probezeit beträgt gemäß § 26 Berufsbildungsgesetz höchstens zwei Monate und ist nach der Dauer der Einstiegsqualifizierung zu bemessen.
Zu § 3 Abs. (1)
Die tägliche Qualifizierungszeit beträgt maximal 8 Stunden.
Zu § 3 Abs. (3)
Nachfolgende Urlaubsansprüche beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche (Mo-Sa)
Urlaubsanspruch bei Minderjährigen gemäß § 19 Abs. (2) Jugendarbeitsschutzgesetz
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt = 30 Werktage
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt = 27 Werktage
zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt = 25 Werktage
Urlaubsanspruch bei Volljährigen gemäß § 3 Abs. (1) Bundesurlaubsgesetz Der Urlaub beträgt jährlich 24 Werktage.
Zu § 4
Zahnärztinnen/Zahnärzte, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können Zuschüsse zur Praktika-Vergütung bis zu einer Höhe von 262,00 € monatlich erhalten. Zusätzlich wird ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag der Praktikantin/des Praktikanten geleistet.
Zu § 6
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus § 22 Berufsbildungsgesetz und dürfen nicht abgeändert werden.