Hinweise für Anbieter zahnärztlicher Fortbildungen
Die Landezahnärztekammer bietet gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag selbst über ihre Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH (FAZH) qualitätsgesicherte Fortbildung für Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Praxisteams gemäß den Kriterien von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) an.
Die Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Fortbildungen anderer Anbieter qualitätssichernd zu begleiten bzw. zu akkreditieren und regelmäßig zu überwachen, gehört nicht zum Aufgabengebiet der LZKH und ist schon aufgrund der vielfältigen Angebote und Anbieter faktisch nicht möglich. Es ist aus diesem Grund für Anbieter von zahnmedizinischen Fortbildungen auch nicht notwendig, geplante Veranstaltungen bei der LZKH anzukündigen.
Die LZKH zertifiziert lediglich die individuellen Fortbildungsleistungen ihrer Mitglieder, der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, im Rahmen des „Gemeinsamen Fortbildungssiegels von BZÄK, DGZMK und LZKH“. Diese Fortbildungsleistungen müssen dem o. g. Kriterienkatalog entsprechen.
Fortbildungsanbieter sollten sich daher über die für eine spätere Zertifizierungsfähigkeit notwendigen Qualitätsmerkmale zahnärztlicher Fortbildungen anhand des auf dieser Seite verlinkten Kriterienkatalogs (s. o.) informieren und ihr Fortbildungsangebot entsprechend ausrichten. Dieser Katalog benennt auch die Anzahl der Fortbildungspunkte, die für die jeweiligen Maßnahmen vergeben werden können. Für die Richtigkeit des Angebotes zeichnet selbstverständlich der Fortbildungsanbieter verantwortlich, auch hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche oder strafrechtlicher Konsequenzen (z. B. §263 StGB).
Ihre Ansprechpartnerin
Tanja Kaiser
Telefon 069 427275-106