Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen wird durch das Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH in der nichtamtlichen Fassung zum Abruf zur Verfügung gestellt (Quelle: www.gesetze-im-internet.de). Die amtliche Fassung finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.