Infos für Zahnärzte, die nicht aus der EU kommen
Zahnärzte aus Ländern nicht in der EU können nicht einfach so in Deutschland arbeiten.
Ihre Ausbildung zum Zahnarzt aus dem Ausland muss hier erst geprüft werden.
Mehr Infos dazu gibt es auf dieser Internet-Seite: Bundeszahnärztekammer. Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Das HLFGP sagt:
Durch ein neues Gesetz können nun alle Zahnärzte besser eine Zulassung bekommen.
Die Zulassung heißt: Approbation.
Damit dürfen die Zahnärzte dann auch als Zahnärzte arbeiten.
Auch Zahnärzte aus dem Ausland können einen Antrag für eine Approbation machen.
Hat ein Zahnarzt seine Zulassung und fängt mit seiner Arbeit in Hessen an?
Dann muss der Zahnarzt sich anmelden bei der Landeszahnärztekammer Hessen.
Wie werden Nachweise aus dem Ausland in Deutschland gültig?
Seit 2010 ist es so:
Menschen aus dem Ausland können ihren Uni-Abschluss prüfen lassen.
Die Prüfung ist bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.
Das heißt kurz: ZAB.
Die Menschen bekommen nach der Prüfung eine Bewertung von der ZAB.
Das nennt man: Zeugnisbewertung.
Damit können Arbeitgeber den Abschluss mit Abschlüssen aus Deutschland vergleichen.
So wird es für die Menschen leichter, eine passende Arbeit in Deutschland zu finden.
In der Zeugnisbewertung steht zum Beispiel:
- Was ist der Abschluss aus dem Ausland?
- Welche Arbeiten kann man damit machen?
- Welche Abschlüsse aus Deutschland sind ähnlich zu diesem Abschluss?
- Mit welchem Studium aus Deutschland kann man nun weitermachen?
- Darf die Person mit dem Abschluss in Deutschland einen Titel wie Dr. tragen?
- Was muss die Person nun tun, damit ihre Abschlüsse hier gültig sind?
Die ZAB prüft alle Uni-Abschlüsse von Ländern auf der ganzen Welt.
Die ZAB prüft auch Ausbildungs-Abschlüsse und Schul-Abschlüsse.