Ausbildungsvertrag ab 1. August 2022
Erläuterungen zum Ausbildungsvertrag
„Reguläre Einstellungstermine sind in der Zeit vom Zeit vom 1. August 2024 bis 1. Februar 2025.
Bei einem Einstellungstermin nach dem 1. September 2024 ist eine reguläre Teilnahme an der Abschlussprüfung im Sommer 2027 nicht mehr gewährleistet!
Erläuterungen zum Ausbildungsvertrag
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
Weitere Formulare
Betrieblicher Ausbildungsplan ab Sommer 2022
Der betriebliche Ausbildungsplan ist unverzichtbarer Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Landeszahnärztekammer Hessen hat einen betrieblichen Ausbildungsplan ausgearbeitet, der möglichst unverändert übernommen werden sollte. Eine eventuell erforderliche praxisbedingte Abweichung der sachlichen und/oder zeitlichen Gliederung der Ausbildungsinhalte muss in der Spalte "betriebliche Vereinbarungen" dokumentiert werden.
Antrag auf Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses
Angabe Praxispersonal (Ausdrucken und Ausfüllen)
Angabe Praxispersonal (zum Ausfüllen am PC)
Verpflichtungserklärung
Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik (zum Ausfüllen)
Warum dieser Kurzfragebogen? Im Ausbildungsvertrag sind nicht alle Informationen enthalten, die für die Berufsbildungsstatistik benötigt werden. Die ergänzenden Angaben aus dem Kurzfragebogen beschränken sich auf wenige Merkmale. Sie sind für das Verständnis der Entwicklungen am Ausbildungsstellenmarkt unverzichtbar. Ihre Angaben tragen dazu bei, eine hohe Qualität des Berufsbildungssystems auch in Zukunft zu sichern. Gesetzliche Grundlage ist § 88 Berufsbildungsgesetz (BBiG), wie es am 01.04.2007 in Kraft getreten ist.
Kurzfragebogen (zum Ausfüllen am PC)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei ausländischen Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitsgenehmigung vorliegen muss.
Datenschutzerklärung zum Ausbildungsvertrag