Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 15. Januar startet die elektronische Patientenakte (ePA) und wird sukzessive über einen Zeitraum von max. vier Wochen bundesweit ausgerollt, so dass jeder Versicherte eine ePA erhält. Gleichzeitig startet in zwei Modellregionen – Hamburg und Franken – die Anbindung vertrags(zahn)ärztlicher Praxen an die ePA.
Für alle Anfragen rund um die neue ePA ist grundsätzlich die KZV Hessen zuständig
Für Fragen zum Start der „ePA für alle“ richtet die KZV Hessen einen Telefonservice ein, der ab dem 15. Januar 2025 verfügbar ist. Die Rufnummer der Servicehotline wurde im Mitgliederrundschreiben 5/2024 bekanntgegeben. Im Mitgliederbereich der KZVH-Website können zahnärztliche Praxen die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen ePA sowie ein Infoblatt für die Patientinnen und Patienten abrufen.
Weitere Infomaterialien
Die gematik bietet einen möglichen „Vorgeschmack“ auf die neue ePA mit klickbaren, fiktiven Darstellungen von Softwaresystemen für verschiedene Nutzergruppen auf ihrer Webseite. Diese Informationen werden kontinuierlich ausgebaut.
In der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins DHZ 11-12 2024 informieren wir über die bevorstehende Einführung der elektronischen Patientenakte.
Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zur ePA für alle zur Verfügung.