Gutachter- und Schlichtungswesen
Schlichtungsstelle
Bei Unstimmigkeiten zwischen Zahnarzt und Patient haben Patienten die Möglichkeit, sich an den Schlichtungsausschuss der Landeszahnärztekammer Hessen zu wenden.
Kontakt:
Schlichtungsstelle bei der Landeszahnärztekammer Hessen
Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Telefon: 069 427275-161
Die Schlichtungsstelle dient einer einvernehmlichen und schnellen außergerichtlichen Beilegung von Unstimmigkeiten. Zeitnah und kostenlos steht sie Zahnarzt und Patient zur Verfügung, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie ist mit drei erfahrenen, kompetenten Zahnärzten besetzt, die in einem persönlichen Gespräch mit Patient und Zahnarzt einen gütlichen Einigungsversuch unternehmen. Auf Wunsch der Parteien schlägt der Ausschuss einen Vergleich vor.
Gutachterstelle
Die Landeszahnärztekammer Hessen hält einen speziell fortgebildeten Kreis von Fachgutachtern für alle Bereiche der Zahn-, Mund und Kieferheilkunde vor. Auf schriftliche Anfrage von Patienten wird von der Landeszahnärztekammer Hessen ein qualifizierter Gutachter benannt. Die Kompetenz und Objektivität der Gutachter wird insbesondere dadurch deutlich, dass die hessischen Gerichte und Rechtsanwälte gerne auf sie zurückgreifen.
Die Landeszahnärztekanmer Hessen berät kostenlos bei allen Fragen zur Zahnmedizin.
Für die Beurteilung zahnärztlicher Behandlungen kann bei unserer Gutachterstelle nach fachlich geeigneten Gutachterinnen und Gutachtern angefragt werden.
Online-Formular zur Beantragung eines Gutachtens
Zur Beantragung eines Gutachtens können Sie unser Online-Formular auf der Seite Patientenberatung nutzen. Wählen Sie dort einfach das Thema Prüfung eines vermuteten Behandlungsfehlers oder einer geplanten Behandlung.